Frechheit aus Hilflosigkeit
Corona soll ablenken von der eigentlichen Herausforderung: Unsere Energieerzeugung und unsere gesamte Wirtschafts- und Lebensweise umzustellen von der Zerstörung der Natur zur Zusammenarbeit mit ihr.
Corona soll ablenken von der eigentlichen Herausforderung: Unsere Energieerzeugung und unsere gesamte Wirtschafts- und Lebensweise umzustellen von der Zerstörung der Natur zur Zusammenarbeit mit ihr.
Theo Wentzke schreibt am 10.5.21 in der jungen Welt einen zweiseitigen Beitrag unter dem Titel „Imperialismus klimaneutral. Das Streben nach Energieautonomie. Zu »Klimaschutzprogramm 2030«, Klimaschutzgesetz und nationaler Wasserstoffstrategie der Bundesrepublik“
Altmaier gibt zum BVerfG-Urteil die Parole aus: „… dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten“. Das könnte den Bremsern der Energiewende so passen: Erst einmal Wahlkampf, dann wochen- oder monatelange Koalitionsverhandlungen und irgendwann mal Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Und wann seine Umsetzung? Unsere K-Frage ist die nach wirksamen Klimaschutz. Sie gehört in den Wahlkampf!
Bahnbrechendes Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Teilerfolg des heutigen Tages gibt uns Ansporn, die juristische Auseinandersetzung als wichtiges Element unserer Bemühungen um Klimarettung weiter zu forcieren. Ein Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der auf Twitter in völliger Loslösung von der Realität das BVerfG-Urteil als Bestätigung seiner Politik liest, sollte nach der Wahl nicht mehr in einem derart wichtigen Amt verbleiben können.
Der Rückgang der Emissionen muss viel schneller gehen. Die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie werden massiv untergraben.
Heute haben junge Klimaaktivisten von Fridays for Future, unten ihnen auch Luisa Neubauer, sowie die Umweltverbände Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch weitere Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz eingereicht.
„Klimaklage“ ohne Erfolg. Anscheinend war sich das Berliner Verwaltungsgericht selbst nicht ganz sicher, sonst wäre die Berufung nicht zugelassen worden. In der Tat fragt sich, unter welchen Bedingungen „ausreichend sicher“ ist, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz ungeeignet und unzulänglich sind.