Frechheit aus Hilflosigkeit

Die Bundesregierung behauptet, die EU-Erneuerbaren Richtlinie, sei durch das EEG 2021 umgesetzt worden. Warum aber verrät sie nicht, wo dies geschehen ist? Das Bündnis Bürgerenergie hatte gemeinsam mit der Energy Watch Group, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, dem Solarförderverein, der Europäischen Energiewende Community und weiteren Organisationen das Bundesministerium für Wirtschaft um Auskunft gebeten, an welchen Stellen des EEG 2021 (oder auch anderer Gesetze) insbesondere die Artikel 21 und 22 der Richtlinie umgesetzt werden.1

Die kürzlich eingegangene Rückmeldung des Ministeriums beantwortet die Frage nicht, spricht in anderer Hinsicht aber Bände:

  • Sie stammt nicht vom Minister, auch nicht vom zuständigen Referat, sondern vom „Bürgerdialog“.
  • Zu zwei Dritteln befasst sie sich mit dem Thema „Corona“ und endet: „Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit dem rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht Art. 21 und Art. 22 der o.g. Richtlinie als vollständig umgesetzt an. Bedarf für weitere Umsetzung besteht aus unserer Sicht nicht. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.“

Die unerträgliche Frechheit dieses Bescheids demonstriert eine Arroganz der Macht, die gegenüber dem bisher in dieser Hinsicht Bekannten eine neue Qualität darstellt.

Eben dadurch macht sie aber auch das Ausmaß der dahinter stehenden Hilflosigkeit deutlich: die Bundesregierung kann auf die Fragen des BBEn nicht mit dem in Mitteleuropa üblichen Anstand eingehen, ohne zuzugeben, dass es bei der Umsetzung der Richtlinie Defizite gibt. – Oder wo wird in einem deutschen Gesetz vorgeschrieben, dass

  • „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften berechtigt sind, … die mit Produktionseinheiten im Eigentum der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft produzierte erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen“ ?
  • „die bestehenden Hindernisse und das Entwicklungspotenzial von Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften“ im Hoheitsgebiet der BRD bewertet werden müssen?
  • ein Regulierungsrahmen geschaffen wird, „der es ermöglicht, die Entwicklung von Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften zu unterstützen und voranzubringen?
  • „ungerechtfertigte rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beseitigt werden“?
  • „die Beteiligung an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften allen Verbrauchern offensteht, auch jenen, die in einkommensschwachen oder bedürftigen Haushalten leben“?

Die von der Klimawissenschaft seit vielen Jahren vorhergesagten Extremwetterereignisse – jetzt sie sind da, hier in unserem sicherheitsbedachten Deutschland. Das Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist frisch – und da wagt es die Bundesregierung, mit unstatthaftem Benehmen die Chance der Ausweitung der Energiewende in die Städte und auf einen neuen Personenkreis abzubügeln?

Es ist auch kein Zufall, dass das BMWi, statt auf die Energiewende einzugehen, etwas von Corona schwadroniert. Corona soll ablenken von der eigentlichen Herausforderung: Unsere Energieerzeugung und unsere gesamte Wirtschafts- und Lebensweise umzustellen von der Zerstörung der Natur zur Zusammenarbeit mit ihr. – Den rein auf Profitmaximierung ausgerichteten Unternehmen passt das natürlich nicht. Und diesen zuliebe hat die Bundesregierung die zentralen Inhalte der EU-Richtlinie nicht umgesetzt. Denn Millionen von Prosumern und Energie-Gemeinschaften nehmen diesen Unternehmen Kunden ab. Eine neue, demokratisch strukturierte Energiewirtschaft kann entstehen.

Das Bündnis Bürgerenergie strebt nun bei der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an und plant weitere Aktivitäten zur Umsetzung der Richtlinie.

Logische Konsequenz auf die Weigerung des BMWi, eine klare und einfache Frage zu beantworten, wäre ein Sturm der Entrüstung der kompletten Energiewende-Bewegung.

Christfried Lenz


  1. „Betrachten Sie die Artikel 21 und 22 der Richtlinie durch die Inkraftsetzung des EEG 2021 oder anderer Gesetzesüberarbeitungen als umgesetzt?
    Falls ja, bitten wir Sie, uns konkret mitzuteilen, an welchen Stellen des EEG 2021 und weiteren Gesetzestexten welche Bestimmungen der Richtlinie umgesetzt sind und ab wann sie in Kraft treten werden.
    Falls Sie die Richtlinie als durch das EEG 2021 nicht oder nicht vollständig umgesetzt betrachten, bitten wir um Mitteilung, wie Sie mit der Richtlinie weiterhin verfahren wollen.“