Meldung des Deutschlandfunk am 14.12.2018 um 10:00 Uhr:
Nach zweiwöchigen Beratungen soll heute die Klimakonferenz im polnischen Kattowitz offiziell zu Ende gehen.
Unter den fast 200 teilnehmenden Staaten sind allerdings zentrale Punkte noch ungeklärt, so dass der polnische Präsident der Konferenz, Kurtyka, bereits eine Verlängerung um mehrere Tage ins Spiel brachte.
Bei den Beratungen auf höchster Ebene wird über einen Beschlusstext verhandelt, dem alle Staaten am Ende zustimmen sollen. Ziel ist ein Regelwerk für die praktische Umsetzung des Pariser Klimaabkommens von 2015, um die Leistungen der Staaten zur Eindämmung des CO2-Ausstoßes transparent und vergleichbar zu machen. In Paris wurde vereinbart, dass die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad begrenzt werden soll, möglichst sogar auf 1,5 Grad.
Soweit die Meldung des Deutschlandfunk.
Dazu ein Kommentar des SFV-Geschäftsführers Wolf von Fabeck:
Die meisten Klimafreunde glauben, dass nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller Nationen der Klimawandel begrenzt werden könne. Sie gehen davon aus, dass diese Anstrengungen den Nationen große volkswirtschaftliche Opfer zumuten. Deshalb dürfe sich keine Nation ausschließen und alle müssten sich in gleicher Weise engagieren. Diese Einstellung führt zum „Geleitzug-Prinzip“: Das langsamste Schiff bestimmt das Tempo des Geleitzugs. Und dieses Tempo ist nach naturwissenschaftlichen Maßstäben völlig unzureichend. Die Natur hat ihre eigenen Gesetze und wartet nicht mehr auf die nächste Klimakonferenz.
Ich halte es mit Hermann Scheer. Der hat sich zu Klimakonferenzen spöttisch geäußert: „Global reden, national aufschieben“.
Wir brauchen keine verbesserten Fossilkraftwerke oder radioaktive Atomenergie, sondern wir brauchen eine neue Energietechnik. Entscheidend ist m.E. die Erkenntnis, dass der Umstieg auf eine neue Energietechnik (Speicher, Wind und Sonnenstrom) für den Staat, der sie am entschlossensten durchsetzt, keine nachteiligen Folgen hat, sondern im Gegenteil gewaltige nationale und volkswirtschaftliche Umstellungen und Modernisierungen erbringt.
Für diesen Umstieg brauchen wir keine Klimakonferenzen, sondern staatliche Eigeninitiative, sprich die passenden Gesetzesänderungen.
Aus diesem Grund hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit bei der Abwehr des Klimawandels gegen den deutschen Gesetzgeber eingereicht: siehe https://klimaklage.com/
Deutschland muss wieder Vorreiter werden.