Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen

Wozu hat sich eigentlich die Bundesrepublik verpflichtet, als sie dem Paris-Abkommen von Dezember 2015 zugestimmt hat?

Wir sind darüber ganz offenbar falsch unterrichtet worden.

Der Text des Abkommens ist so kompliziert aufgebaut, dass man juristischen Beistand zum tieferen Verständnis braucht. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat deswegen ein Rechtsgutachten bei Prof. Felix Ekardt in Auftrag gegeben