Wozu hat sich eigentlich die Bundesrepublik verpflichtet, als sie dem Paris-Abkommen von Dezember 2015 zugestimmt hat?
Wir sind darüber ganz offenbar falsch unterrichtet worden.
Der Text des Abkommens ist so kompliziert aufgebaut, dass man juristischen Beistand zum tieferen Verständnis braucht. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat deswegen ein Rechtsgutachten bei Prof. Felix Ekardt in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt. Sie finden es unter
http://www.sfv.de/pdf/ParisSFV7.pdf
Das könnte Sie auch interessieren:
- Rechtsbruch und Ignoranz als Realitätssinn verkauft "Der Klimawandel wird zum Kriminalfall. Weltweit leugnen die Trumps die Tatsache, dass es überhaupt einen Klimawandel gibt und weltweit beschwichtigen die Merkels, dass die Regierungen das Geschehen im Griff hätten. Über Trump darf man in…
- Klima-Aktionstag 2015 Vom 30. November bis 11. Dezember 2015 finden in Paris die internationalen Klimaverhandlungen (COP21) statt, bei denen statt heißer Luft endlich greifbare Ergebnisse erreicht werden müssen. Ein breites internationales Bündnis hat das Ziel, den weltweiten…
- Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher… Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den…
- Klimaklage Bahnbrechendes Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Teilerfolg des heutigen Tages gibt uns Ansporn, die juristische Auseinandersetzung als wichtiges Element unserer Bemühungen um Klimarettung weiter zu forcieren. Ein Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der auf Twitter in völliger Loslösung…
- Klimaabkommen mit Fallstricken Einschätzung von Eva Bulling-Schröter, Sprecherin für Klima- und Energiepolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Ist das UN-Klimaabkommen von Paris historisch, wie es überall zu lesen ist? Wenn sich fast alle einig sind, ist Misstrauen…